Die vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des KWK-Gesetzes sind am 18. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden und sind somit am 19. Juli in Kraft getreten.
Die geänderten Bestimmungen gelten für KWK-Anlagen, die ab dem Inkrafttreten der Novelle in Betrieb genommen werden. Die neuen Förderbedingungen für KWK-Anlagen, Kälte- und Wärmespeicher sowie für Kälte- und Wärmenetze stellt eine von der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) erstellte B
Montag, 23.07.2012, 11:10 Uhr
Jan Mühlstein
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