Eine Erhöhung der Netznutzungsentgelte, auch wenn sie mit erhöhten Zuschlagszahlungen nach dem KWK-Gesetz begründet wird, ist erst nach der Erteilung der entsprechenden Genehmigung zulässig, teilt die Bundesnetzagentur in Abstimmung mit dem Länderausschuss nach § 60a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit.
Die Agentur beruft sich darauf, dass der von Stromkunden erhobene KWK-Zuschlag ein Teil des Netznutzungsentgelts ist, das der Genehmigungspflicht nach § 23a EnWG unterfällt. Soweit eine Erhöhung des KWK-Zuschlags erforderlich sein sollte, werde dies im Rahmen der derzeit laufenden Genehmigungsverfahren für die Stromnetzentgelte mit geprüft, heißt es in der Pressemeldung des Regulierers.Das
Freitag, 23.12.2005, 14:30 Uhr
Jan Mühlstein
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