Eine wunderbare Vermehrung der KWK-Stromerzeugung haben Gutachter des Instituts für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) an der Universität Stuttgart zwischen 1998 und 2003 festgestellt. Das Problem des Monitoring-Gutachtens scheint dabei die unsichere Datenbasis des Ausgangsjahres zu sein.
Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetz) vom 19. März 2002 ist im § 1 Abs. 1 das Ziel festgelegt: „Bis zum Jahr 2005 soll im Vergleich zum Basisjahr 1998 durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland in einer Größenordnung von 10 Millionen Tonnen und bis zum Jahr 2010 von insgesamt bis zu 23 Millione
Donnerstag, 4.05.2006, 11:46 Uhr
Jan Mühlstein
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