Mit drei gut besuchten Workshops hat der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), Berlin, die Untiefen des neuen KWK-Gesetzes auszuloten versucht.
In fünf Referaten wurden am 28. Mai in Berlin, am 11. Juni in München und am 18. Juni in Frankfurt am Main die rechtlichen Aspekte des Gesetzes, die Zulassung und Zertifizierung der KWK-Anlagen, die Einspeisevergütungen in ihren Bestandteilen Zuschläge, üblicher Preis und vermiedene Netzkosten sowie die Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeit und Auslegung von KWK-Anlagen behandelt. Die Unterlagen
Mittwoch, 3.07.2002, 17:28 Uhr
Jan Mühlstein
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