Bild: E&M
Die Änderung zum KWKG und zum EEG sollen heute im Bundestag beschlossen werden. Danach will vor Weihnachten noch der Bundesrat zustimmen.
Nach den Änderungsempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bleibt es dabei, dass künftig KWK-Anlagen, die ihren Strom zur Deckung des Eigenbedarfs von Betrieben erzeugen, nicht gefördert werden. Allerdings ergänzt der Ausschuss die Klausel, dass förderungsfähige KWK-Anlagen ihren Strom ins Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen müssen, um den Passus, dass er auch i
Donnerstag, 15.12.2016, 11:05 Uhr
Armin Müller
© 2024 Energie & Management GmbH