Das am Freitag im Bundestag beschlossene KWK-Gesetz wir erst am 1. März im Bundesrat behandelt, so dass es frühestens am 1. April in Kraft treten kann.
Der Bundesrat hat der vom Bundeswirtschaftsminister Werner Müller beantragten Fristverkürzung zur Beratung des KWK-Gesetzes nicht zugestimmt und diese auf die Tagesordnung der Länderkammer für den 1. März gesetzt. Unklar ist, ob es zu weiteren Verzögerungen kommen wird, falls der Bundesrat – anders als die Bundestagsmehrheit – das KWK-Gesetz für zustimmungspflichtig hält und Änderungen
Montag, 28.01.2002, 12:29 Uhr
Jan Mühlstein
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