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Energie & Management > Kraft-Wärme-Kopplung - KWK-Förderung verlängert
Kraft-Wärme-Kopplung

KWK-Förderung verlängert

Die Höchstförderung erhalten nun auch kleine KWK-Anlagen, die bis Ende 2008 erstmals in Betrieb genommen werden. Dies beschloss der Bundestag in einem Artikelgesetz am 30. Juni.
Bisher bestimmte das KWK-Gesetz, dass KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW zehn Jahre lang einen Einspeisezuschlag von 5,11 Cent/kWh erhalten, wenn sie bis Ende 2005 in Betrieb gehen. Die nun beschlossene Änderung wurde an ein Gesetz über projektbezogene Mechanismen zum CO2-Emissionshandel angehängt.Für die Verlängerung der KWK-Förderung der Kleinanlagen hat sich der Bunde

Mittwoch, 6.07.2005, 12:10 Uhr
Jan Mühlstein
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KWK-Förderung verlängert
Die Höchstförderung erhalten nun auch kleine KWK-Anlagen, die bis Ende 2008 erstmals in Betrieb genommen werden. Dies beschloss der Bundestag in einem Artikelgesetz am 30. Juni.
Bisher bestimmte das KWK-Gesetz, dass KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW zehn Jahre lang einen Einspeisezuschlag von 5,11 Cent/kWh erhalten, wenn sie bis Ende 2005 in Betrieb gehen. Die nun beschlossene Änderung wurde an ein Gesetz über projektbezogene Mechanismen zum CO2-Emissionshandel angehängt.Für die Verlängerung der KWK-Förderung der Kleinanlagen hat sich der Bunde

Mittwoch, 6.07.2005, 12:10 Uhr
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