Im Vorgriff auf das noch nicht verabschiedete Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) hat eine Reihe von Stromversorgern die mit Betreibern von KWK-Anlagen bestehende Einspeiseverträge fristgerecht zum 31. Dezember gekündigt.
Die Versorger sehen sich zu diesem Schritt genötigt, da immer noch nicht eine endgültige Fassung des Gesetzes vorliegt, das Anfang 2002 in Kraft treten soll, stellt das BHKW-Infozentrum Rastatt (www.bhkw-infozentrum.de) als Ergebnis seiner Internet-Umfrage fest. Die künftige KWK-Einspeisevergütung könne erst dann konkretisiert werden, wenn das KWK-Geset
Dienstag, 6.11.2001, 10:53 Uhr
Jan Mühlstein
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