E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Politik - KWK-Branche fordert, dass zügig nachjustiert wird
Bild: Fotolia.com, Tom-Hanisch
Politik

KWK-Branche fordert, dass zügig nachjustiert wird

Nach dem beschlossenen Klimaschutzgesetz im Bundeskabinett empfiehlt der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung Korrekturen an Gesetzen, die dringend mit nachjustiert werden müssten.
Die festgelegten Minderungsziele im Gebäudebereich, in der Energiewirtschaft und im Industriebereich sind ambitioniert, werden vom KWK-Branchenverband jedoch ausdrücklich begrüßt. Damit dies allerdings auch funktioniere, müssten nun zügig weitere Gesetzesänderungen folgen. Der Verband nennt in diesem Zusammenhang das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das EEG sowie das KWKG. Erneuerbarer Strom könne fossile Kraft- und Brennstoffe nur dann adäquat ersetzen, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen im EEG und KWKG eine Investitionssicherheit für die Investoren biete.

Die notwendigen Reformen der Steuern, Entgelte und Umlagen beim Strompreis, um Strom aus erneuerbaren Energien günstiger zu machen, sind zwar auf den Weg gebracht, so der B.KWK und das BHKW-Forum in einer gemeinsamen Stellungnahme. Mindestens genauso wichtig sei es, die EEG-Umlage auf Erneuerbare- und KWK-Eigenerzeugung bei Objekt- und Quartiersversorgungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, Betreiber, Energiedienstleister und die Nutzer beziehungsweise Mieter abzuschaffen, um so die Endverbraucher zu entlasten.

Innovative KWK-Lösungen auf Quartiersebene sollten beim Heizungstausch von Öl-und Gasheizungen künftig im Mittelpunkt stehen, um die Sektorkopplung mit Wärmenetzen voranzubringen. Um Quartiere im Bestand zu erschließen, bedarf es Risikokapital oder anderer Sicherheiten, da der Investor keine belastbare Prognose erstellen kann, wann alle Bestandsgebäude an ein Netz angeschlossen werden. Auch hier sollte eine verbindliche kommunale Leitplanung dafür sorgen, dass die Infrastrukturmaßnahme auch von allen Anliegern nach einer angemessenen Übergangsfrist genutzt wird.

Strukturell besteht laut der Ansicht der KWK-Branche im Klimaschutzgesetz das Hindernis, dass KWK-Wärme, die im Gebäudesektor eingesetzt wird, bezüglich der CO2-Last auch dem Gebäudesektor zugerechnet wird, soweit die KWK-Anlagen nicht ins Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (THEG) fallen. Der Verband rät daher dringend, eine Klausel aufzunehmen, welche den der anteiligen Stromerzeugung anzurechnenden Einsatz der Brennstoffe in KWK-Anlagen dem Energiesektor zuordnet, um den Wärmesektor nicht zu überlasten.

Erdgasgetriebene KWK-Anlagen im Industriebereich sollten im ersten Schritt Kohle-KWK-Anlagen verdrängen und im zweiten Schritt mit erneuerbaren Gasen betrieben werden. Gerade für die Industrie ist die sichere Bereitstellung von Strom und Prozesswärme elementar. Durch die gekoppelte Erzeugung steht Strom und Wärme zu den Produktionszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus wird durch die Einbindung im Redispatch gewährleistet, dass die Industriebetriebe einen enormen Beitrag zur Netzsicherheit leisten, wenn die KWK-Stromerzeugung flexibel abgerufen wird. Dafür sind Regelungen erforderlich, die es erlauben, in diesen Zeiten die Wärme nicht zu nutzen.
 
Die Empfehlung zur Nachjustierung des EnWG, des EEG und KWKG.
Zur Vollansicht auf das PDF klicken
Quelle: B.KWK

Langfristig schlägt der Verband vor, das aktuelle KWK-Fördersystem in Richtung einer Kapazitätsförderung zu entwickeln, um wirtschaftliche Möglichkeiten für die flexible KWK mit geringeren jährlichen Betriebsstunden als Instrument zur Residuallastabdeckung im Energiesystem der Zukunft zu schaffen.

Das verschärfte Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Deutschland schon 2045 klimaneutral wird. Das Ziel für das Jahr 2030 ist von 55 auf 65 % weniger Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 angehoben worden.

Donnerstag, 20.05.2021, 14:06 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Politik - KWK-Branche fordert, dass zügig nachjustiert wird
Bild: Fotolia.com, Tom-Hanisch
Politik
KWK-Branche fordert, dass zügig nachjustiert wird
Nach dem beschlossenen Klimaschutzgesetz im Bundeskabinett empfiehlt der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung Korrekturen an Gesetzen, die dringend mit nachjustiert werden müssten.
Die festgelegten Minderungsziele im Gebäudebereich, in der Energiewirtschaft und im Industriebereich sind ambitioniert, werden vom KWK-Branchenverband jedoch ausdrücklich begrüßt. Damit dies allerdings auch funktioniere, müssten nun zügig weitere Gesetzesänderungen folgen. Der Verband nennt in diesem Zusammenhang das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das EEG sowie das KWKG. Erneuerbarer Strom könne fossile Kraft- und Brennstoffe nur dann adäquat ersetzen, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen im EEG und KWKG eine Investitionssicherheit für die Investoren biete.

Die notwendigen Reformen der Steuern, Entgelte und Umlagen beim Strompreis, um Strom aus erneuerbaren Energien günstiger zu machen, sind zwar auf den Weg gebracht, so der B.KWK und das BHKW-Forum in einer gemeinsamen Stellungnahme. Mindestens genauso wichtig sei es, die EEG-Umlage auf Erneuerbare- und KWK-Eigenerzeugung bei Objekt- und Quartiersversorgungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, Betreiber, Energiedienstleister und die Nutzer beziehungsweise Mieter abzuschaffen, um so die Endverbraucher zu entlasten.

Innovative KWK-Lösungen auf Quartiersebene sollten beim Heizungstausch von Öl-und Gasheizungen künftig im Mittelpunkt stehen, um die Sektorkopplung mit Wärmenetzen voranzubringen. Um Quartiere im Bestand zu erschließen, bedarf es Risikokapital oder anderer Sicherheiten, da der Investor keine belastbare Prognose erstellen kann, wann alle Bestandsgebäude an ein Netz angeschlossen werden. Auch hier sollte eine verbindliche kommunale Leitplanung dafür sorgen, dass die Infrastrukturmaßnahme auch von allen Anliegern nach einer angemessenen Übergangsfrist genutzt wird.

Strukturell besteht laut der Ansicht der KWK-Branche im Klimaschutzgesetz das Hindernis, dass KWK-Wärme, die im Gebäudesektor eingesetzt wird, bezüglich der CO2-Last auch dem Gebäudesektor zugerechnet wird, soweit die KWK-Anlagen nicht ins Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (THEG) fallen. Der Verband rät daher dringend, eine Klausel aufzunehmen, welche den der anteiligen Stromerzeugung anzurechnenden Einsatz der Brennstoffe in KWK-Anlagen dem Energiesektor zuordnet, um den Wärmesektor nicht zu überlasten.

Erdgasgetriebene KWK-Anlagen im Industriebereich sollten im ersten Schritt Kohle-KWK-Anlagen verdrängen und im zweiten Schritt mit erneuerbaren Gasen betrieben werden. Gerade für die Industrie ist die sichere Bereitstellung von Strom und Prozesswärme elementar. Durch die gekoppelte Erzeugung steht Strom und Wärme zu den Produktionszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus wird durch die Einbindung im Redispatch gewährleistet, dass die Industriebetriebe einen enormen Beitrag zur Netzsicherheit leisten, wenn die KWK-Stromerzeugung flexibel abgerufen wird. Dafür sind Regelungen erforderlich, die es erlauben, in diesen Zeiten die Wärme nicht zu nutzen.
 
Die Empfehlung zur Nachjustierung des EnWG, des EEG und KWKG.
Zur Vollansicht auf das PDF klicken
Quelle: B.KWK

Langfristig schlägt der Verband vor, das aktuelle KWK-Fördersystem in Richtung einer Kapazitätsförderung zu entwickeln, um wirtschaftliche Möglichkeiten für die flexible KWK mit geringeren jährlichen Betriebsstunden als Instrument zur Residuallastabdeckung im Energiesystem der Zukunft zu schaffen.

Das verschärfte Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Deutschland schon 2045 klimaneutral wird. Das Ziel für das Jahr 2030 ist von 55 auf 65 % weniger Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 angehoben worden.

Donnerstag, 20.05.2021, 14:06 Uhr
Heidi Roider

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.