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Nun haben die Übertragungsnetzbetreiber auch den KWK-Aufschlag und die Umlagen nach § 19 Abs. 2 StromNEV veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung des KWK-Aufschlags sowie der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) nun sämtliche vertriebs- und abrechnungsrelevanten Zahlen zu Umlagen für das Jahr 2015 vorgelegt.Laut Prognosen und Abrechnungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zum bundesweiten Belastungsausgleich nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) klette
Freitag, 24.10.2014, 16:06 Uhr
Heidi Roider
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