Formulare für Anträge auf Zulassung von KWK-Anlagen sind nun beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch über das Internet erhältlich.
Sie stehen unter www.bafa.de/service/formulare zum Herunterladen bereit. Die Zulassung durch das BAFA ist die Voraussetzung dafür, dass entsprechend dem seit dem 1. April gültigen KWK-Gesetz von Netzbetreibern Vergütungen für eingespeisten KWK-Strom beansprucht werden können. Zuständig beim BAFA ist das Referat 437 (Frank Dietz, Telefon 0 61 96/90
Mittwoch, 3.04.2002, 10:41 Uhr
Jan Mühlstein
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