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Energie & Management > Kraft-Wärme-Kopplung - KWK-Anträge ab 1. April
Kraft-Wärme-Kopplung

KWK-Anträge ab 1. April

Betreiber von KWK-Anlagen, die entsprechend dem neuen KWK-Gesetz Zuschläge für den ins Netz eingespeisten Strom beanspruchen wollen, müssen die Zulassung der Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn beantragen.
Die Anträge können erst ab dem Inkrafttreten des KWK-Gesetzes am 1. April gestellt werden, erklärte Frank Dietz, Leiter des neuen KWK-Referats im BAFA, gegenüber powernews.org. Die entsprechenden Antragsformulare werden derzeit erstellt, sie werden voraussichtlich vor dem 1. April auch über das Internet (www.bafa.de) abrufbar sein.Es sei zu erwarten, dass die N

Freitag, 8.03.2002, 12:32 Uhr
Jan Mühlstein
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Kraft-Wärme-Kopplung
KWK-Anträge ab 1. April
Betreiber von KWK-Anlagen, die entsprechend dem neuen KWK-Gesetz Zuschläge für den ins Netz eingespeisten Strom beanspruchen wollen, müssen die Zulassung der Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn beantragen.
Die Anträge können erst ab dem Inkrafttreten des KWK-Gesetzes am 1. April gestellt werden, erklärte Frank Dietz, Leiter des neuen KWK-Referats im BAFA, gegenüber powernews.org. Die entsprechenden Antragsformulare werden derzeit erstellt, sie werden voraussichtlich vor dem 1. April auch über das Internet (www.bafa.de) abrufbar sein.Es sei zu erwarten, dass die N

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