Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will die Gebühren für die Zulassung von KWK-Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch für Kleinstanlagen nicht ändern.
Die Absenkung der Zulassungsgebühr für KWK-Anlagen unter 50 kW würde mit dem Kostendeckungsprinzip kollidieren, da der Aufwand für die Bearbeitung der Anträge nicht geringer sei, als bei anderen kleinen KWK-Anlagen bis 2 MW. Das BAFA sei auf die Finanzierung durch kostendeckende Gebühren angewiesen, da für das neue Tätigkeitsfeld keine Haushaltsmittel für neue Stellen zur Verfügung stehen. Die Zul
Mittwoch, 3.07.2002, 10:32 Uhr
Jan Mühlstein
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