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Die Bundesnetzagentur hat ein Festlegungsverfahren gestartet, das vorgibt, wie Netzbetreiber KWK-Anlagen als Flexibilitätsoption zur Netzstabilisierung unter Vertrag nehmen können.
Künftig soll verbindlich reguliert werden, wie Übertragungsnetzbetreiber KWK- und Power-to-Heat-Anlagen unter Vertrag nehmen können, um sie als sogenannte Zuschaltbare Lasten zu nutzen. Der Einleitung des Festlegungsverfahrens durch die Bundesnetzagentur folgt nun eine Konsultationsphase, in der Netzbetreiber und Marktbeteiligte bis zum 29.
Montag, 4.09.2017, 16:28 Uhr
Fritz Wilhelm
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