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Energie & Management > Verbände - KWK als Stütze für mehr grüne Wärme
Quelle: Fotolia / Rawpixel
Verbände

KWK als Stütze für mehr grüne Wärme

Der B.KWK und die Initiative Klimaschutz im Bundestag sehen das 65-%-Ziel als sinnvoll, den von Regierungsseite vorgeschlagenen Weg dorthin aber als unrealistisch an.
Die Bundesregierung verlangt ab 2024 für den Betrieb jeder neu eingebauten Heizung einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien. Bei der geplanten Umsetzung des Ziels vermissen der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) sowie die Initiative Klimaschutz im Bundestag (KiB) „Lösungen unter Einbezug der Kraft-Wärme-Kopplung, etwa in Kombination mit Wärmepumpen und Solaranlagen“, schreiben die Verbände in einer Stellungnahme vom 22. August.

Die beiden Verbände beziehen sich dabei auf das vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte Konzeptpapier vom 14. Juli mit dem Titel „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von Heizungen ab 2024“. Die Konsultation dauerte bis 22. August (wir berichteten). Zudem startete das BMWK ein Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“. Für B.KWK und KiB müssten beide Papiere aufeinander abgestimmt werden.

Die im 65-%-EE Konzept benannten Erfüllungsoptionen setzen, so Jörg Lange vom KiB, zu einseitig darauf, dass schnell und zeitgleich treibhausgasneutral erzeugter Strom in ausreichender Menge zur Verfügung steht. „Dies ist wünschenswert, aber nicht wahrscheinlich. Daher müssen die Erfüllungsoptionen so ausgestaltet werden, dass sie auch, wenn das nicht so ist, die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhalten können“, so Lange.

Die Verbände schlagen daher vor:
  • Bei allen Erfüllungsoptionen und darauf abzustimmenden förder- und ordnungspolitischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie des geplanten Aufbauprogramms Wärmepumpe, die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der jeweiligen Energieträger als verbindlichen Maßstab anzusetzen. Dabei sind auch die Vorkettenemissionen zu berücksichtigen.
  • Den Anschluss von elektrischen Wärmepumpen, wo immer möglich und sinnvoll, mit einer gleichzeitigen Installation von Photovoltaik-Anlagen zu verknüpfen.
  • Für die in der Dunkelflaute (keine Solarstrahlung und keine Erträge aus Windkraft) nachgefragte Residuallast (Nachfrage nach Wärme und Strom) sind KWK-Anlagen perspektivisch mit grünem Gas einzusetzen. Die Transformation im Gebäudebestand muss sich für diesen Fall auf grünes Gas und Kraftwärmekopplung stützen können.
„Eine kommunale Wärmeplanung halten wir entgegen dem Vorschlag des BMWK für alle Kommunen für notwendig, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Gleichzeitig sollte auch eine Kälteplanung im Programm enthalten sein, da zukünftig in den Sommermonaten Klimatisierung erforderlich sein wird“, sagt Claus-Heinrich Stahl, Präsident B.KWK. Derzeit will die Bundesregierung die kommunale Wärmeplanung erst ab einer Grenze von 2.000 Einwohnern zur Pflicht machen.

Die gemeinsamen Stellungnahmen von B.KWK und KiB zum Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“ und zum Papier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“ auf der Homepage des KiB.

Montag, 22.08.2022, 14:34 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Verbände - KWK als Stütze für mehr grüne Wärme
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KWK als Stütze für mehr grüne Wärme
Der B.KWK und die Initiative Klimaschutz im Bundestag sehen das 65-%-Ziel als sinnvoll, den von Regierungsseite vorgeschlagenen Weg dorthin aber als unrealistisch an.
Die Bundesregierung verlangt ab 2024 für den Betrieb jeder neu eingebauten Heizung einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien. Bei der geplanten Umsetzung des Ziels vermissen der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) sowie die Initiative Klimaschutz im Bundestag (KiB) „Lösungen unter Einbezug der Kraft-Wärme-Kopplung, etwa in Kombination mit Wärmepumpen und Solaranlagen“, schreiben die Verbände in einer Stellungnahme vom 22. August.

Die beiden Verbände beziehen sich dabei auf das vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte Konzeptpapier vom 14. Juli mit dem Titel „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von Heizungen ab 2024“. Die Konsultation dauerte bis 22. August (wir berichteten). Zudem startete das BMWK ein Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“. Für B.KWK und KiB müssten beide Papiere aufeinander abgestimmt werden.

Die im 65-%-EE Konzept benannten Erfüllungsoptionen setzen, so Jörg Lange vom KiB, zu einseitig darauf, dass schnell und zeitgleich treibhausgasneutral erzeugter Strom in ausreichender Menge zur Verfügung steht. „Dies ist wünschenswert, aber nicht wahrscheinlich. Daher müssen die Erfüllungsoptionen so ausgestaltet werden, dass sie auch, wenn das nicht so ist, die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhalten können“, so Lange.

Die Verbände schlagen daher vor:
  • Bei allen Erfüllungsoptionen und darauf abzustimmenden förder- und ordnungspolitischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie des geplanten Aufbauprogramms Wärmepumpe, die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der jeweiligen Energieträger als verbindlichen Maßstab anzusetzen. Dabei sind auch die Vorkettenemissionen zu berücksichtigen.
  • Den Anschluss von elektrischen Wärmepumpen, wo immer möglich und sinnvoll, mit einer gleichzeitigen Installation von Photovoltaik-Anlagen zu verknüpfen.
  • Für die in der Dunkelflaute (keine Solarstrahlung und keine Erträge aus Windkraft) nachgefragte Residuallast (Nachfrage nach Wärme und Strom) sind KWK-Anlagen perspektivisch mit grünem Gas einzusetzen. Die Transformation im Gebäudebestand muss sich für diesen Fall auf grünes Gas und Kraftwärmekopplung stützen können.
„Eine kommunale Wärmeplanung halten wir entgegen dem Vorschlag des BMWK für alle Kommunen für notwendig, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Gleichzeitig sollte auch eine Kälteplanung im Programm enthalten sein, da zukünftig in den Sommermonaten Klimatisierung erforderlich sein wird“, sagt Claus-Heinrich Stahl, Präsident B.KWK. Derzeit will die Bundesregierung die kommunale Wärmeplanung erst ab einer Grenze von 2.000 Einwohnern zur Pflicht machen.

Die gemeinsamen Stellungnahmen von B.KWK und KiB zum Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“ und zum Papier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“ auf der Homepage des KiB.

Montag, 22.08.2022, 14:34 Uhr
Heidi Roider

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