Keine der Bundesnetzagentur (BNA) vorliegendenen Entgelt-Kalkulationen der Netzbetreiber ist bisher per "Genehmigungsfiktion" rechtswirksam genehmigt, stellte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, am 15. Mai in Bonn klar.
Kurth widersprach damit Darstellungen einiger Stromnetzbetreiber. Diese hatten der Behörde schriftlich mitgeteilt, dass die beantragten Netzentgelte seit dem 1. Mai 2006 als nunmehr rechtswirksam genehmigt anzusehen seien, da die BNA innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Prüffrist von sechs Monaten keine Entscheidung getroffen habe. In diesem Fall sieht das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Montag, 15.05.2006, 15:26 Uhr
Cerstin Gammelin
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