Netzbetreiber müssen ab 1. Oktober möglicherweise ihre Softwaresysteme so umstellen, dass alle Marktpartner exakt gleich behandelt werden.
Auf diese Notwendigkeit, die sich aus einem BGH-Urteil vom 29. April 2008 ableiten lässt, weist jetzt der IT-Dienstleister rku.it GmbH hin. Als Folge aus dem Urteil sollten Energieversorger ihre IT-Systeme auf Prozessidentität ausrichten; alle Marktteilnehmer − auch der interne Vertrieb − greifen dann über die gleiche Schnittstellen und Prozesse auf die Datenbestände zu. Die Anwalts
Freitag, 9.01.2009, 12:26 Uhr
Armin Müller
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