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Energie & Management > Recht - Kritik an Transparenz bei Fernwärmepreisen
Bild: Fotolia.com, Stefan Welz
Recht

Kritik an Transparenz bei Fernwärmepreisen

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm müssen Fernwärmeversorger ihre allgemeinen Preise nicht im Internet veröffentlichen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hatte Klage gegen die Innogy SE (ehemals RWE International SE) eingereicht, um das Unternehmen zu zwingen, seine Fernwärmepreise auch im Internet zu veröffentlichen. Dabei bezogen sich die Verbraucherschützer auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (§1 Abs. 4) aus dem Jahr 1980. Hierin ist geregelt, dass

Donnerstag, 13.07.2017, 12:31 Uhr
Andreas Kögler
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Kritik an Transparenz bei Fernwärmepreisen
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm müssen Fernwärmeversorger ihre allgemeinen Preise nicht im Internet veröffentlichen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hatte Klage gegen die Innogy SE (ehemals RWE International SE) eingereicht, um das Unternehmen zu zwingen, seine Fernwärmepreise auch im Internet zu veröffentlichen. Dabei bezogen sich die Verbraucherschützer auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (§1 Abs. 4) aus dem Jahr 1980. Hierin ist geregelt, dass

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