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Energie & Management > Ukraine-Krise - Kritik an nationalen Gaspeicher-Vorschriften
Quelle: Storengy
Ukraine-Krise

Kritik an nationalen Gaspeicher-Vorschriften

Die Pläne der Bundesregierung, Mindestfüllstände bei Gasspeichern vorzuschreiben, stoßen bei der betroffenen Branche auf Ablehnung.
Die „Initiative Energien Speichern" (Ines) sieht durch den Referentenentwurf zu den Mindestfüllständen den marktwirtschaftlichen Betrieb der Gasspeicher gefährdet. Die Vorgaben sollen auf Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP erlassen werden.

Sie sehen – wie berichtet – vor, dass die Betreiber von Gasspeichern von diesem Jahr an folgende Füllstände gewährleisten sollen:
1. August 65 %,
1. Oktober 80 %,
1. Dezember 90 %,
1. Februar 40 %.
Ein Nachweis darüber soll regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem deutschen Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) erbracht werden.

Darüber hinaus sollen Betreiber von Gasspeichern verpflichtet werden, den Nutzern ihre gebuchten, aber nicht in Anspruch genommenen Speicherkapazitäten zu entziehen. Die Kapazität soll in diesem Fall dem Marktgebietsverantwortlichen THE zur Verfügung gestellt werden, und zwar, wenn erkennbar ist, dass die Nutzer der Gasspeicher die vorgegebenen Füllstände nicht einhalten.

Freitag, 4.03.2022, 12:23 Uhr
Günter Drewnitzky
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Quelle: Storengy
Ukraine-Krise
Kritik an nationalen Gaspeicher-Vorschriften
Die Pläne der Bundesregierung, Mindestfüllstände bei Gasspeichern vorzuschreiben, stoßen bei der betroffenen Branche auf Ablehnung.
Die „Initiative Energien Speichern" (Ines) sieht durch den Referentenentwurf zu den Mindestfüllständen den marktwirtschaftlichen Betrieb der Gasspeicher gefährdet. Die Vorgaben sollen auf Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP erlassen werden.

Sie sehen – wie berichtet – vor, dass die Betreiber von Gasspeichern von diesem Jahr an folgende Füllstände gewährleisten sollen:
1. August 65 %,
1. Oktober 80 %,
1. Dezember 90 %,
1. Februar 40 %.
Ein Nachweis darüber soll regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem deutschen Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) erbracht werden.

Darüber hinaus sollen Betreiber von Gasspeichern verpflichtet werden, den Nutzern ihre gebuchten, aber nicht in Anspruch genommenen Speicherkapazitäten zu entziehen. Die Kapazität soll in diesem Fall dem Marktgebietsverantwortlichen THE zur Verfügung gestellt werden, und zwar, wenn erkennbar ist, dass die Nutzer der Gasspeicher die vorgegebenen Füllstände nicht einhalten.

Freitag, 4.03.2022, 12:23 Uhr
Günter Drewnitzky

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