Grundsätzlich sollte die Mietrechtsnovelle, die jetzt das Bundeskabinett passiert hat, die gewerbliche Wärmelieferung erleichtern. Die ASEW sieht dieses Ziel aber nicht erreicht.
Zwar begrüßt die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im VKU (ASEW) im Grundsatz die vom Bundeskabinett am 23. Mai beschlossene Mietrechtsnovelle und die mit ihr verbundene Bereitschaft des Gesetzgebers, die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung im Mietwohnbereich zu erweitern. Allerdings sei dieses Ziel bereits durch eine Änderung der Rechtsprechun
Dienstag, 29.05.2012, 09:43 Uhr
Armin Müller
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