Nicht erleichtert, sondern erschwert würde die Wärmelieferung im Mietwohnungsbau, wenn die als Referentenentwurf vorliegenden Vorschläge Gesetz würden; diese Auffassung vertreten jedenfalls die Fachverbände VfW und AGFW in einer Stellungnahme zu den Änderungen im Mietrecht.
Der bereits im Mai 2011 vorgelegte Entwurf sieht unter anderem Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Dort sollen mehrere Paragraphen zum Themenkomplex Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen neu eingefügt werden. Der § 556c regelt, dass ein Mieter einer Umstellung auf Wärmelieferung durch einen Contractor unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zustimmen muss. Er hat nach d
Mittwoch, 10.08.2011, 11:41 Uhr
Armin Müller
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