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Energie & Management > Politik - Kritik am Osterpaket: Wärmewende kommt so zum Erliegen
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik

Kritik am Osterpaket: Wärmewende kommt so zum Erliegen

Sowohl die KWK- als auch die Contracting-Branche sieht manches im Osterpaket als  kontproduktiv an. So jedenfalls sei eine Wärmeversorgung mit Erneuerbaren zügig nicht umsetzbar.
„Zwar ist mit dem sich derzeit in der Abstimmung befindenden Osterpaket vom BMWK ein erster wichtiger Schritt getan, allerdings verpasst die Bundesregierung dabei wichtige Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klimafreundliche Energiedienstleistungen“, zieht Tobias Dworschak eine nüchterne Bilanz der Ampelkoalition, die nun 100 Tage im Amt ist. Er ist Vorstandsvorsitzender des Verbands für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (Vedec).

Die Bundesregierung hat für Ostern ein energiepolitisches Gesetzespaket angekündigt, das sogenannte Osterpaket. Es sollen eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Mehrere Verbände haben kürzlich Stellungnahmen zu einem Entwurf vom 4. März abgegeben.

Der Vedec weist unter anderem darauf hin, dass im Osterpaket beispielsweise dezentrale Energieversorgungsmodelle mit Mieterstrom aus Kundenanlagen in Quartieren im Vergleich zur Volleinspeisung benachteiligt werden. Dabei wäre es in Anbetracht der derzeit angespannten Weltlage umso wichtiger, die dezentrale Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien weiter zu stärken, um eine Energieunabhängigkeit zu erreichen.

Darüber hinaus sollte der Einsatz von Biomethan entgegen dem aktuellen Entwurf in allen KWK-Anlagen weiterhin möglich sein, empfiehlt der Vedec. Für die Grundlastdeckung in grünen Quartierskonzepten sei dieser Energieträger unerlässlich. Ähnlich äußern sich weitere Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme, darunter der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), Deneff oder der DVGW. Das Osterpaket enthält Änderungen, die das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) betreffen. Sie lehnen unter anderem ab, dass Biomethan aus der Liste der Brennstoffe gestrichen werden soll, die mittels von KWK-Strom gefördert werden sollen. Dies sei kontraproduktiv.

Zahlreiche Betreiber von Wärmenetzen hätten besonders in Bestandsnetzen zunächst Biomethan-KWK mit geplant, um rasch erste Dekarbonisierungsschritte zu machen. „Nimmt man nun bereits mit Ablauf des Jahres 2023 Biomethan aus dem KWKG heraus, kommen die in Entwicklung befindlichen Transformationskonzepte sofort zu Stillstand“, schreiben die Verbände in ihrer Stellungnahme.

Fokus sollte mehr auf Flexibilisierung gelegt werden

Nach den Vorstellung der Bioenergieverbände sollte der Fokus viel mehr weiterhin auf dem Erhalt und der Flexibilisierung des Anlagenparks sowie auf die Erschließung noch offener Biomassepotenziale liegen. Daneben sollten im Angesicht der hohen Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern auch kurzfristige Änderungen angegangen werden, schreiben die Bioenergieverbände in ihrer Stellungnahme: „Hier zuvorderst zu nennen ist die ersatzlose Abschaffung der endogenen Mengensteuerung sowie der sogenannten Südquote, die Aussetzung der Höchstbemessungsleistung, größere Anreize für die Vergärung von Gülle sowie für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen auf die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz.“

Ebenfalls kritisch wird in diesem Entwurf gesehen, die förderfähigen Stunden für KWK-Anlagen weiter zu senken. Stattdessen schlagen die Verbände wie der B.KWK vor, die Grundförderung im KWKG grundsätzlich anders zu regeln. Die Förderung sollte sich künftig in einen festen Basisteil und eine dem bisherigen Modell angelehnten kWh-Förderung aufteilen. Dann würden beide Anforderungen – Investitionsanreiz und Betriebsanreiz – miteinander vereint. Die Absenkung der Ausschreibungsgrenzen von 1 MW auf 500 kW bei innovativen KWK-Anlagen wird hingegen begrüßt.

Der Vedec gibt außerdem zu bedenken, dass die Bundesregierung bisher verpasst habe, Maßnahmen für die Dekarbonisierung des Wohngebäudebestandes zu ergreifen. Gegenwärtig blockiert nach Aussage des Verbands die bestehende Regulierung durch die Wärmelieferverordnung den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Bestand und begünstigt fossile Energieträger durch einen Kostenvorteil. „Das kann in der aktuellen Klimaschutz-Debatte ganz sicher nicht dem vom Gesetzgeber intendierten Ziel entsprechen. Zu einer logisch konsistenten Gesetzgebung gehört eine sofortige Anpassung dieser klimaunfreundlichen Regulierung. Andernfalls ist die rapide Realisierung einer Erneuerbaren Wärmeversorgung im Bestand nicht umsetzbar.“ appelliert Dworschak an die Bundesregierung.

Die Stellungnahme der Bioenergieverbände ist auf der Homepage hauptstadtbuero-bioenergie.de verfügbar. Die gemeinsame Stellungnahme von B.KWK, Deneff, DVGW und weiteren Verbänden finden Interessierte unter anderem auf der Seite des B.KWK.

Freitag, 18.03.2022, 13:53 Uhr
Heidi Roider
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Kritik am Osterpaket: Wärmewende kommt so zum Erliegen
Sowohl die KWK- als auch die Contracting-Branche sieht manches im Osterpaket als  kontproduktiv an. So jedenfalls sei eine Wärmeversorgung mit Erneuerbaren zügig nicht umsetzbar.
„Zwar ist mit dem sich derzeit in der Abstimmung befindenden Osterpaket vom BMWK ein erster wichtiger Schritt getan, allerdings verpasst die Bundesregierung dabei wichtige Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klimafreundliche Energiedienstleistungen“, zieht Tobias Dworschak eine nüchterne Bilanz der Ampelkoalition, die nun 100 Tage im Amt ist. Er ist Vorstandsvorsitzender des Verbands für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (Vedec).

Die Bundesregierung hat für Ostern ein energiepolitisches Gesetzespaket angekündigt, das sogenannte Osterpaket. Es sollen eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Mehrere Verbände haben kürzlich Stellungnahmen zu einem Entwurf vom 4. März abgegeben.

Der Vedec weist unter anderem darauf hin, dass im Osterpaket beispielsweise dezentrale Energieversorgungsmodelle mit Mieterstrom aus Kundenanlagen in Quartieren im Vergleich zur Volleinspeisung benachteiligt werden. Dabei wäre es in Anbetracht der derzeit angespannten Weltlage umso wichtiger, die dezentrale Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien weiter zu stärken, um eine Energieunabhängigkeit zu erreichen.

Darüber hinaus sollte der Einsatz von Biomethan entgegen dem aktuellen Entwurf in allen KWK-Anlagen weiterhin möglich sein, empfiehlt der Vedec. Für die Grundlastdeckung in grünen Quartierskonzepten sei dieser Energieträger unerlässlich. Ähnlich äußern sich weitere Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme, darunter der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), Deneff oder der DVGW. Das Osterpaket enthält Änderungen, die das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) betreffen. Sie lehnen unter anderem ab, dass Biomethan aus der Liste der Brennstoffe gestrichen werden soll, die mittels von KWK-Strom gefördert werden sollen. Dies sei kontraproduktiv.

Zahlreiche Betreiber von Wärmenetzen hätten besonders in Bestandsnetzen zunächst Biomethan-KWK mit geplant, um rasch erste Dekarbonisierungsschritte zu machen. „Nimmt man nun bereits mit Ablauf des Jahres 2023 Biomethan aus dem KWKG heraus, kommen die in Entwicklung befindlichen Transformationskonzepte sofort zu Stillstand“, schreiben die Verbände in ihrer Stellungnahme.

Fokus sollte mehr auf Flexibilisierung gelegt werden

Nach den Vorstellung der Bioenergieverbände sollte der Fokus viel mehr weiterhin auf dem Erhalt und der Flexibilisierung des Anlagenparks sowie auf die Erschließung noch offener Biomassepotenziale liegen. Daneben sollten im Angesicht der hohen Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern auch kurzfristige Änderungen angegangen werden, schreiben die Bioenergieverbände in ihrer Stellungnahme: „Hier zuvorderst zu nennen ist die ersatzlose Abschaffung der endogenen Mengensteuerung sowie der sogenannten Südquote, die Aussetzung der Höchstbemessungsleistung, größere Anreize für die Vergärung von Gülle sowie für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen auf die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz.“

Ebenfalls kritisch wird in diesem Entwurf gesehen, die förderfähigen Stunden für KWK-Anlagen weiter zu senken. Stattdessen schlagen die Verbände wie der B.KWK vor, die Grundförderung im KWKG grundsätzlich anders zu regeln. Die Förderung sollte sich künftig in einen festen Basisteil und eine dem bisherigen Modell angelehnten kWh-Förderung aufteilen. Dann würden beide Anforderungen – Investitionsanreiz und Betriebsanreiz – miteinander vereint. Die Absenkung der Ausschreibungsgrenzen von 1 MW auf 500 kW bei innovativen KWK-Anlagen wird hingegen begrüßt.

Der Vedec gibt außerdem zu bedenken, dass die Bundesregierung bisher verpasst habe, Maßnahmen für die Dekarbonisierung des Wohngebäudebestandes zu ergreifen. Gegenwärtig blockiert nach Aussage des Verbands die bestehende Regulierung durch die Wärmelieferverordnung den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Bestand und begünstigt fossile Energieträger durch einen Kostenvorteil. „Das kann in der aktuellen Klimaschutz-Debatte ganz sicher nicht dem vom Gesetzgeber intendierten Ziel entsprechen. Zu einer logisch konsistenten Gesetzgebung gehört eine sofortige Anpassung dieser klimaunfreundlichen Regulierung. Andernfalls ist die rapide Realisierung einer Erneuerbaren Wärmeversorgung im Bestand nicht umsetzbar.“ appelliert Dworschak an die Bundesregierung.

Die Stellungnahme der Bioenergieverbände ist auf der Homepage hauptstadtbuero-bioenergie.de verfügbar. Die gemeinsame Stellungnahme von B.KWK, Deneff, DVGW und weiteren Verbänden finden Interessierte unter anderem auf der Seite des B.KWK.

Freitag, 18.03.2022, 13:53 Uhr
Heidi Roider

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