Die Europäische Kommission hat einen Vermerk beschlossen, in dem dargelegt wird, nach welchen Grundsätzen sie staatliche Beihilfen für Stromunternehmen auf ihre Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag prüfen wird.
Als der Strommarkt noch nicht offen war, gewährleisteten die vom Staat festgesetzten Tarife die Rentabilität sämtlicher Investitionen der Elektrizitätsunternehmen. Daher investierten zahlreiche Unternehmen, häufig auf Veranlassung des Staates, in relativ teure Stromerzeugungsanlagen oder langfristige Versorgungs- bzw. Lieferverträge.Der Rückgang der Verbraucherpreise für Elektrizität infolge d
Dienstag, 21.08.2001, 11:25 Uhr
Jan Mühlstein
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