Klasssische Gaslieferverträge mit Preisbindung beispielsweise an den Ölpreis sorgen mittlerweile für viel Ärger in der Branche. In Schiedsgerichtsverfahren versuchen Vertragspartner, innerhalb bestehender Verträge zu neuen Preisen zu kommen. Wer solche Verfahren führt, hat mit einer Reihe von Problemen zu kämpfen, berichtet Christian von Hammerstein.*
Der Ansatz hierfür sind die so genannten Preisrevisionsklauseln, die in den traditionellen Erdgaslieferverträgen noch enthalten sind. Das Prinzip ist einfach: Grundsätzlich richtet sich die Entwicklung des Gaspreises nach dem so genannten Anlegbarkeitsprinzip. Der Gaspreis wird an den Preis eines Konkurrenzenergieträgers „angelegt". Dies ist überwiegend leichtes und schweres Heizöl, gelegent
Mittwoch, 7.03.2012, 10:32 Uhr
Redaktion
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