Quelle: E&M / Harmsen
Am 11. September hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG) zur Konsultation vorgelegt. Die Energieverbände melden Änderungsbedarf an.
Übereinstimmend begrüßt die Energiebranche, die Vorlage des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG). Nach langer Wartezeit, müsse es jetzt Tempo gemacht werden, mahnen die Verbände zugleich an. „Da wir bereits einen großen Zeitverzug haben, ist es wichtig, dass es jetzt schnell geht mit der Ausschreibung neuer Kraftwerkskapazitäten“, sagte VKU-Geschäftsführer Ingbert Liebing. Er will, dass auch Stadtwerke die Chance haben, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen.
In diesem Zusammenhang verweist er einmal mehr auf die noch ausstehende Verlängerung des KWK-Gesetzes, dessen Kapazitäten offenbar im KWSG eingeplant sind. Zudem äußert er Unverständnis, dass bereits existierende Gaskraftwerke laut Entwurf, pauschal von den Ausschreibungen für wasserstofffähige Kraftwerke ausgeschlossen sind. Diese würden oftmals von Stadtwerken betrieben, so Liebing.
Wasserstoff für Kraftwerke sichernDie Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung sagte: „Positiv ist, dass in der ersten Säule über die 5.000
MW hinaus weitere 2.000
MW Kraftwerksleistung über Modernisierung von Bestandsanlagen ausgeschrieben werden sollen.“ Kerstin Andreae ergänzte, dass zusätzliche 500
MW für sogenannte Wasserstoffsprinter vorgesehen, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden sollen. Für diese müssten aber zu Inbetriebnahme oder Umstellung auf Wasserstoff auch ausreichende Mengen H2 verfügbar und die notwendige Infrastruktur vorhanden sein, erinnerte sie.
Die anvisierte Verzahnung mit einem ab 2028 operativen Kapazitätsmechanismus sei ein absolut notwendiger Baustein für Investitionssicherheit. „Die konkrete Ausgestaltung eines Kapazitätsmarkts muss daher spätestens zu Beginn der Ausschreibungen im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes vorliegen, damit Energieunternehmen die nötigen Investitionsentscheidungen treffen können“, mahnte Andreae. Für das künftige Marktdesign schlägt der BDEW einen Integrierten Kapazitätsmarkt vor.
Entscheidend werde die konkrete Ausgestaltung der Ausschreibungen sein, damit in beiden Kraftwerkstypen der Zubau auch erfolgt. „Der BDEW begrüßt, dass zur Sicherung der Netz- und Systemstabilität auch ein Zubau im netztechnischen Süden Deutschlands im KWSG vorgesehen ist“, sagte Andreae. So könnten die neuen Kraftwerke zur Versorgungs- und Systemsicherheit beitragen sowie zur Umsetzung der Energiewende. „Auch die Möglichkeit zum Einsatz von flüssigen Wasserstoffderivaten sollte nach unserer Einschätzung offengehalten werden“, so die BDEW-Vertreterin.
Erste Schritte in die richtige Richtung erkennbarFür die Anlagenhersteller sieht der Geschäftsführer des VDMA Power Systems die Technologieoffenheit des Gesetzentwurfs als positiv an. „Investoren und Betreiber wissen selbst am besten, wo genau welche Anlagenart zum Einsatz kommen soll“, sagte Dennis Rendschmidt. Zugleich kritisiert er: „Es fehlen allerdings die notwendigen Verknüpfungen zur Wärmewende durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)“.
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) fordert angemessene Ersatzkapazitäten, bevor weitere Kraftwerke stillgelegt werden. Statt der im Gesetzentwurf vorgesehenen Leistung von 12.500
MW an neuer oder modernisierter Leistungskapazität seien bis 2030 etwa 20.000
MW gesicherte Erzeugung nötig, wie auch die Bundesnetzagentur prognostiziert hatte. „Bereits die Befürchtung, dass die Versorgungssicherheit künftig nicht ausreichend gewährt sein könnte, ist Gift für Investitionen in den Industriestandort Deutschland“, betont VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert.
Der
Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG) steht im Internet bereit.
Donnerstag, 12.09.2024, 15:48 Uhr
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