Das Landgericht Hamburg hat mit einer einstweiligen Verfügung die Gemeinschaftsinitiative von Heingas Hamburger Gaswerke GmbH und dem Hamburger Vertriebsunternehmen des Fiat-Konzerns, Centro Automobile, gestoppt.
Die Aktion verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen das Wettbewerbsrecht und die Zugabeverordnung. Beide Unternehmen hatten kurz nach der Vorstellung des Projektes bereits Abmahnungen erhalten. Die Aktion sah vor, dass jeder Heingas-Kunde, der bis zum 31. Dezember einen erdgasbetriebenen Neuwagen kauft oder ein vorhandenes Fahrzeug auf bivalenten Betrieb (Erdgas, Benzin) umstellt, ein Jahr lang
Mittwoch, 22.11.2000, 10:04 Uhr
Andreas Schaffry
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