Das OLG Frankfurt hat am 29. Januar 2008 entschieden, dass der bisherige Verteilnetzbetreiber verpflichtet ist, das Eigentum an dem örtlichen Stromverteilnetz an die neuen Konzessionäre zu übertragen.
Damit sind die vorinstanzlichen Urteile des LG Darmstadt vom 24. April 2007 weitgehend aufgehoben. Während das LG Darmstadt noch der Meinung war, dass der konzessionsvertragliche Eigentumsübertragungsanspruch (sog. Endschaftsbestimmung) durch den im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelten gesetzlichen Überlassungsanspruch (§ 46 Abs. 2 EnWG) verdrängt würde, hat das OLG Frankfurt dieser Recht
Dienstag, 25.03.2008, 10:03 Uhr
Redaktion
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