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Die Bundesregierung will die Vergabe von Strom- und Gasnetzkonzessionen rechtssicherer und einfacher regeln.
Des Bundeskabinett hat am 3. Februar den Entwurf für eine Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung nach Paragraph 46 des Energiewirtschaftsgesetzes aus dem Bundeswirtschaftsministerium angenommen und verabschiedet. Ziel is
Mittwoch, 3.02.2016, 16:50 Uhr
Peter Focht
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