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Das Bundesverfassungsgericht hat über die Klagen der Energiekonzerne gegen den Atomausstieg entschieden.
(dpa) - Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine angemessene Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall am 6. Dezember in Karlsruhe fest. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. Mit der Karlsruher Entscheidun
Dienstag, 6.12.2016, 10:23 Uhr
dpa
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