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Energie & Management > Gasspeicher - Konzept von Trading Hub Europe findet Zustimmung
Speicheranlage Bad Lauchstädt in Sachsen-Anhalt, Quelle: VNG
Gasspeicher

Konzept von Trading Hub Europe findet Zustimmung

Die Bundesnetzagentur hat das von der Trading Hub Europe erarbeitete Konzept für die Methodik zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) genehmigt.
Die erstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage wird zum 1. Oktober 2022 erfolgen, wie es in einer Mitteilung von Trading Hub Europe (THE) heißt. Das entsprechende Genehmigungsverfahren war am 30. Mai 2022 auf Antrag von THE eingeleitet worden. Marktteilnehmer hatten bis zum 14. Juni 2022 die Möglichkeit, entsprechende Stellungnahmen an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen hat THE Anpassungen am initialen Konzept vorgenommen und einen entsprechenden Änderungsantrag an die Behörde übermittelt.

„Das nun genehmigte Konzept sieht insbesondere vor, dass die Umlageperiode grundsätzlich sechs Monate betragen wird. Davon ausgenommen ist die erste und letzte Periode, für die eine dreimonatige Periode angesetzt wird. Zudem werden wir keinen Liquiditätspuffer ansetzen“, erläuterte Thomas Becker, Geschäftsführer der THE.

Die ab dem 1. Oktober 2022 gültige Gasspeicherumlage wird spätestens sechs Wochen vor Beginn der Umlageperiode veröffentlicht.

Erreicht werden sollen folgende Gasspeicherfüllstände: Oktober 80 %, November 90 %, Februar 40 %. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland lag nach Angaben der Bundesnetzagentur am 2. August bei 69 %. Der Füllstand des Speichers Rehden betrug 44,16 %.

Dienstag, 2.08.2022, 17:57 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Gasspeicher - Konzept von Trading Hub Europe findet Zustimmung
Speicheranlage Bad Lauchstädt in Sachsen-Anhalt, Quelle: VNG
Gasspeicher
Konzept von Trading Hub Europe findet Zustimmung
Die Bundesnetzagentur hat das von der Trading Hub Europe erarbeitete Konzept für die Methodik zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) genehmigt.
Die erstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage wird zum 1. Oktober 2022 erfolgen, wie es in einer Mitteilung von Trading Hub Europe (THE) heißt. Das entsprechende Genehmigungsverfahren war am 30. Mai 2022 auf Antrag von THE eingeleitet worden. Marktteilnehmer hatten bis zum 14. Juni 2022 die Möglichkeit, entsprechende Stellungnahmen an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen hat THE Anpassungen am initialen Konzept vorgenommen und einen entsprechenden Änderungsantrag an die Behörde übermittelt.

„Das nun genehmigte Konzept sieht insbesondere vor, dass die Umlageperiode grundsätzlich sechs Monate betragen wird. Davon ausgenommen ist die erste und letzte Periode, für die eine dreimonatige Periode angesetzt wird. Zudem werden wir keinen Liquiditätspuffer ansetzen“, erläuterte Thomas Becker, Geschäftsführer der THE.

Die ab dem 1. Oktober 2022 gültige Gasspeicherumlage wird spätestens sechs Wochen vor Beginn der Umlageperiode veröffentlicht.

Erreicht werden sollen folgende Gasspeicherfüllstände: Oktober 80 %, November 90 %, Februar 40 %. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland lag nach Angaben der Bundesnetzagentur am 2. August bei 69 %. Der Füllstand des Speichers Rehden betrug 44,16 %.

Dienstag, 2.08.2022, 17:57 Uhr
Günter Drewnitzky

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