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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) täuschte Haushalte hinsichtlich der erzielbaren Kostensenkung bei Teilnahme an einer von ihm organisierten Einkaufsgemeinschaft für Strom und Erdgas. Das stellte das Handelsgericht Wien fest.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), eine in Wien ansässige Konsumentenschutzorganisation, hat sich irreführender Geschäftspraktiken im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bedient. Das ergibt sich aus einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien, mit der dem VKI diese Praktiken mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Die Verfügung erging im Zuge der Behandlung ein
Donnerstag, 3.04.2014, 14:23 Uhr
Klaus Fischer
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