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Energie & Management > Photovoltaik - Konsultation zu besonderen Solaranlagen gestartet
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Photovoltaik

Konsultation zu besonderen Solaranlagen gestartet

Die Konsultation zu den Anforderungen an Solaranlagen auf Grünland und auf entwässerten und wieder zu vernässenden Moorböden beginnt. Stellungnahmen sind bis Mitte März möglich.
Bis zum 1. Juli 2023 soll die Festlegung mit Anforderungen an Solaranlagen auf Grünland und auf entwässerten und wieder zu vernässenden Moorböden, für die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen werden kann, erlassen werden. Nun ist die Konsultation zu den Anforderungen gestartet. Das teilte die Bundesnetzagentur mit.

Besondere Solaranlagen auf Grünland sind solche Anlagen, bei denen eine Doppelnutzung am Standort der Errichtung in Form einer Grünlandbewirtschaftung stattfinden muss. Bei den Solaranlagen auf entwässerten Moorböden steht eine Wiedervernässung von Moorböden im Vordergrund: Durch eine Wiedervernässung wird der Boden wieder wassergesättigt, sodass der CO2-Ausstoß vermindert und perspektivisch Treibhausgase vom Moorboden gespeichert werden können.

Die Konsultation ist öffentlich, Stellungnahmen können bis zum 17. März 2023 eingereicht werden. Weitere Informationen zu der Konsultation einschließlich des Konsultationsdokuments sind im Internet abrufbar.

Montag, 13.02.2023, 16:06 Uhr
Katia Meyer-Tien
Energie & Management > Photovoltaik - Konsultation zu besonderen Solaranlagen gestartet
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
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Konsultation zu besonderen Solaranlagen gestartet
Die Konsultation zu den Anforderungen an Solaranlagen auf Grünland und auf entwässerten und wieder zu vernässenden Moorböden beginnt. Stellungnahmen sind bis Mitte März möglich.
Bis zum 1. Juli 2023 soll die Festlegung mit Anforderungen an Solaranlagen auf Grünland und auf entwässerten und wieder zu vernässenden Moorböden, für die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen werden kann, erlassen werden. Nun ist die Konsultation zu den Anforderungen gestartet. Das teilte die Bundesnetzagentur mit.

Besondere Solaranlagen auf Grünland sind solche Anlagen, bei denen eine Doppelnutzung am Standort der Errichtung in Form einer Grünlandbewirtschaftung stattfinden muss. Bei den Solaranlagen auf entwässerten Moorböden steht eine Wiedervernässung von Moorböden im Vordergrund: Durch eine Wiedervernässung wird der Boden wieder wassergesättigt, sodass der CO2-Ausstoß vermindert und perspektivisch Treibhausgase vom Moorboden gespeichert werden können.

Die Konsultation ist öffentlich, Stellungnahmen können bis zum 17. März 2023 eingereicht werden. Weitere Informationen zu der Konsultation einschließlich des Konsultationsdokuments sind im Internet abrufbar.

Montag, 13.02.2023, 16:06 Uhr
Katia Meyer-Tien

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