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Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation eröffnet.
Im Rahmen des Konsultationsverfahrens haben die Beschlusskammern 6 und 7 verschiedene Dokumente auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht, in denen de
Dienstag, 13.09.2016, 14:16 Uhr
Andreas Kögler
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