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Energie & Management > Recht - Kondensatorenkartell unterliegt vor Gericht
Quelle: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

Kondensatorenkartell unterliegt vor Gericht

Ein Kartell aus neun japanischen Anbietern von Elektrolytkondensatoren ist mit einem Einspruch vor Gericht gegen den Bußgeldbescheid der EU-Kommission gescheitert.
Die EU-Kommission hatte 2018 festgestellt, dass die Unternehmen den Markt für Aluminium- und Tantal-Elektrolytkondensatoren zwischen 1998 und 2012 durch regelmäßige Absprachen untereinander aufgeteilt hatten. Die Produkte werden nicht nur in elektrischen und elektronischen Geräten, sondern auch in industriellen Anlagen verwendet.

Die an dem Kartell beteiligten Unternehmen hatten in zahlreichen Treffen ihrer Manager sensible Geschäftsinformationen über die prognostizierte Entwicklung von Angebot und Nachfrage sowie ihre geplante Preisgestaltung ausgetauscht. Durch dieses abgestimmte Verhalten sollten höhere Preise erzielt werden. Die EU-Kommission verhängte Geldbußen von zusammen 254 Mio. Euro.

Gegen den Bußgeldbescheid hatten fünf der betroffenen Unternehmen vor dem Gericht der EU in Luxemburg geklagt. Sie machten geltend, dass die EU-Kommission nicht zuständig sei, weil die Kartellabsprachen nicht auf dem Gebiet der EU stattgefunden hätten und keine nennenswerten Auswirkungen auf den europäischen Wirtschaftsraum gehabt habe. Außerdem habe die Kommission bei der Festlegung der Bußgelder für die unterschiedlichen Kartellmitglieder unterschiedliche Maßstäbe angelegt.

Alle Argumente der Kläger sind jetzt von den Richtern in Luxemburg zurückgewiesen worden. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, können die Kunden der betroffenen Firmen auch Schadenersatz für die überhöhten Preise verlangen.

Mittwoch, 29.09.2021, 16:28 Uhr
Tom Weingärtner
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Kondensatorenkartell unterliegt vor Gericht
Ein Kartell aus neun japanischen Anbietern von Elektrolytkondensatoren ist mit einem Einspruch vor Gericht gegen den Bußgeldbescheid der EU-Kommission gescheitert.
Die EU-Kommission hatte 2018 festgestellt, dass die Unternehmen den Markt für Aluminium- und Tantal-Elektrolytkondensatoren zwischen 1998 und 2012 durch regelmäßige Absprachen untereinander aufgeteilt hatten. Die Produkte werden nicht nur in elektrischen und elektronischen Geräten, sondern auch in industriellen Anlagen verwendet.

Die an dem Kartell beteiligten Unternehmen hatten in zahlreichen Treffen ihrer Manager sensible Geschäftsinformationen über die prognostizierte Entwicklung von Angebot und Nachfrage sowie ihre geplante Preisgestaltung ausgetauscht. Durch dieses abgestimmte Verhalten sollten höhere Preise erzielt werden. Die EU-Kommission verhängte Geldbußen von zusammen 254 Mio. Euro.

Gegen den Bußgeldbescheid hatten fünf der betroffenen Unternehmen vor dem Gericht der EU in Luxemburg geklagt. Sie machten geltend, dass die EU-Kommission nicht zuständig sei, weil die Kartellabsprachen nicht auf dem Gebiet der EU stattgefunden hätten und keine nennenswerten Auswirkungen auf den europäischen Wirtschaftsraum gehabt habe. Außerdem habe die Kommission bei der Festlegung der Bußgelder für die unterschiedlichen Kartellmitglieder unterschiedliche Maßstäbe angelegt.

Alle Argumente der Kläger sind jetzt von den Richtern in Luxemburg zurückgewiesen worden. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, können die Kunden der betroffenen Firmen auch Schadenersatz für die überhöhten Preise verlangen.

Mittwoch, 29.09.2021, 16:28 Uhr
Tom Weingärtner

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