Emissionsberechtigungen (EUA), die ab 2013 im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) versteigert werden, können auch an nationalen Handelsplätzen angeboten werden.
Darauf verständigte sich in Brüssel der Emissionshandelsausschuss der EU, in dem die Mitgliedsstaaten vertreten sind. Klimakommissarin Hedegaard begrüßte den Kompromiss und kündigte an, die Kommission werde die Verordnung jetzt an den Ministerrat und das Europäische Parlament weiterleiten. Beide Kammern können drei Monate lang Einspruch gegen die Verordnung einlegen.
Mit der Entsche
Donnerstag, 15.07.2010, 18:23 Uhr
Tom Weingärtner
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