Bund und Länder haben sich nach achtmonatigen Verhandlungen am 27. Juni im Vermittlungsausschuss auf einen Vorschlag zur Regelung der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CCS) verständigt.
CCS soll künftig zugelassen werden, allerdings mit einer Begrenzung auf Speicher, die jährlich nicht mehr als 1,3 Mio. t CO2 einlagern. Der Bundestag hatte hierzu ursprünglich 3 Mio. t beschlossen. Insgesamt darf die Höchstspeichermenge in Deutschland 4 Mio. t pro Jahr nicht überschreiten. Das ist nur die Hälfte der Menge, die das Parlament wollte. Die Betreiber so
Donnerstag, 28.06.2012, 08:12 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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