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Bundestag und Bundesrat ebnen den Weg, dass bei den Windkraftausschreibungen bisherige Vorteile für die sogenannten Bürgerenergiegesellschaften in den nächsten beiden Jahren entfallen.
Aufatmen in der Windbranche: Bundestag und Bundesrat haben auf ihren Sitzungen einer Mini-Mini-Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zugestimmt. Danach muss jeder, der in den kommenden zwei Jahren an den Ausschreibungsrunden für die Windkraft an Land teilnehmen will, eine Genehmigung seiner Projekte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorweisen. Die BImSchG-Pflicht gilt bereits für
Freitag, 8.06.2018, 16:30 Uhr
Ralf Köpke
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