Die Bundesnetzagentur hat sich in einer Vergleichsvereinbarung mit 38 Netzbetreibern auf eine Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zur Genehmigung von Investitionsbudgets verständigt.
Dazu zählt, dass sowohl die Netzbetreiber als auch die Bundesnetzagentur darauf verzichten, gegen die bisherigen Entscheidungen des Oberlandesgericht Düsseldorf beim Bundesgerichtshof vorzugehen, gab die Bonner Behörde am 24. Februar bekannt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte 2011 mit seinen Entscheidungen eine Reihe von strittigen Detailfragen zu den Investitionsbudgets geklärt. Diese Ent
Freitag, 24.02.2012, 14:18 Uhr
Michael Pecka
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