Einige der Grundsätze zur Bewertung der Anträge auf Genehmigung der Netzentgeltkalkulationen, die Anfang März die Bundesnetzagentur und die Regulierungsbehörden der Länder in einem Positionspapier festgelegt haben, würden den Fortbestand kommunaler Verteilnetzbetreiber gefährden, warnt die Sozietät Becker, Büttner, Held (BBH).
Bei der Prüfung der zum 31. Oktober 2005 beziehungsweise zum 30. Januar 2006 eingereichten Anträge auf Genehmigung der Strom- und Gasnetzentgelte drohe ein Angriff auf die kommunale Wirtschaft, schreiben Rechtsanwalt Dr. Christian Theobald sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rudolf Böck von BBH in einem öffentlichen Aufruf. Dieser stützt sich auf ein BBH-Positionspapier zu Netzentgelten,
Montag, 3.04.2006, 11:08 Uhr
Jan Mühlstein
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