E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Wärmenetz - Kommunale Wärmeplanung im Kabinett beschlossen
Quelle: Shutterstock / guentermanaus
Wärmenetz

Kommunale Wärmeplanung im Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine einheitliche Wärmeplanung auf den Weg gebracht. Kommunen müssen ihre Wärmeversorgung planen und Wärmnetze klimafreundlicher speisen.
Das Bundeskabinett hat dem vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können.

Darüber hinaus soll bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) erläuterte: „In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig.“ Damit die Kommunen schnell starten können, fördere der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro. Auf die Bürgerinnen und Bürger komme kein Mehraufwand zu, da ausschließlich vorhandene Daten genutzt werden, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen, betonte die Ministerin.

Städte und Gemeinden fordern mehr Geld für die Planung

In einem Positionspapier „Kommunale Wärmewende erfolgreich gestalten“ stellte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zentrale Forderungen zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf. Die im aktuellen Entwurf des WPG enthaltenen Fristen für die Erstellung der Wärmepläne sollten verlängert werden. Außerdem wird dafür plädiert, das vereinfachte Verfahren zur Erstellung von Wärmeplänen für kleinere Kommunen bundesgesetzlich verbindlich abzusichern. Die Förderung für die Wärmepläne reiche bei weitem nicht aus.

Es wird angemahnt, die Erstellung der Wärmepläne vollständig zu finanzieren und dazu einen Fördersatz zu etablieren, der Kosten angemessen abbildet. Versorgungsgebiete sollten auch über Gemeindegrenzen hinweg geplant und umgesetzt werden können. Gerade kleinere Gemeinden müssten die Wärmeplanung und auch Maßnahmenumsetzung grundsätzlich vergaberechtsfrei im Sinne einer In-House-Wärmeplanung an Nachbarkommunen und kommunalbeherrschte Stadtwerke oder andere Unternehmen übertragen können, so der DStGB.

Uneinigkeit über die Rolle von Gasen für die Wärmewende

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte Kerstin Andreae: „Der nun vorliegende Entwurf stellt im Großen und Ganzen eine praktikable Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende vor Ort dar.“ Die BDEW-Hauptgeschäftsführerin mahnte aber auch Verbesserungen an. So dürfe es keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Kommunen bei der Förderung für die Wärmeplanung geben. „Meilensteine und Zwischenziele dürfen den Vierklang aus Netzausbau, Dekarbonisierung der Wärme, Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz nicht gefährden“, erinnerte Andreae.

Kritisch sehe der BDEW daher, dass im Referentenentwurf weiterhin der Einsatz von Biomasse begrenzt wird. In Wärmenetzen mit einer Länge von 20 Kilometern bis 50 Kilometern auf maximal 25 Prozent und darüber hinaus auf maximal 15 Prozent. „Regional verfügbare Biomasse kann in vielen Gebieten eine wichtige Rolle für die Wärmeplanung spielen“, so Andreae. Bei weiterem Bestand dieser Begrenzung würden etliche bestehende, aber auch künftige Wärmekonzepte in nicht urbanen Bereichen nicht umsetzungsfähig sein. Der BDEW fordert eine Erhöhung der Fördermittel im Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Ganz zentral sei die enge Verzahnung des WPG mit dem parallel zu verabschiedenden Gebäudeenergiegesetz (GEG), erinnerte Andreae.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die „fehlende rechtliche Verbindlichkeit der kommunalen Wärmepläne und verlängerten Fristen“ zur Umsetzung. Kommunen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern würden rechtlichen und finanziellen Risiken ausgesetzt, befürchtet Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Bioenergie und grüner Wasserstoff sind Nischenlösungen, die wegen ihrer Ineffizienz, geringen Verfügbarkeit und der hohen Kosten nur in besonderen Fällen eingesetzt werden sollten“, mahnte sie.

Für den Branchenverband Zukunft Gas ist dagegen die Einbeziehung von Wasserstoff aus allen Quellen erfreulich. Geschäftsführer Timm Kehler: „Das ermöglicht durch eine Bandbreite an alternativen Lösungen eine resiliente Ausgestaltung der Wärmewende.“ Zu begrüßen sei außerdem die Empfehlung, die Gas- und Wasserstoffwirtschaft und ihre Industriekunden künftig aktiv in die Planung einzubeziehen. Unverständlich sei jedoch, warum die Gasnetzgebietstransformationspläne nicht gleichberechtigt neben den Transformationsplänen für die Wärmenetze im Entwurf verankert werden.

Der Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung steht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Download bereit.

Mittwoch, 16.08.2023, 16:12 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wärmenetz - Kommunale Wärmeplanung im Kabinett beschlossen
Quelle: Shutterstock / guentermanaus
Wärmenetz
Kommunale Wärmeplanung im Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine einheitliche Wärmeplanung auf den Weg gebracht. Kommunen müssen ihre Wärmeversorgung planen und Wärmnetze klimafreundlicher speisen.
Das Bundeskabinett hat dem vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können.

Darüber hinaus soll bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) erläuterte: „In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig.“ Damit die Kommunen schnell starten können, fördere der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro. Auf die Bürgerinnen und Bürger komme kein Mehraufwand zu, da ausschließlich vorhandene Daten genutzt werden, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen, betonte die Ministerin.

Städte und Gemeinden fordern mehr Geld für die Planung

In einem Positionspapier „Kommunale Wärmewende erfolgreich gestalten“ stellte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zentrale Forderungen zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf. Die im aktuellen Entwurf des WPG enthaltenen Fristen für die Erstellung der Wärmepläne sollten verlängert werden. Außerdem wird dafür plädiert, das vereinfachte Verfahren zur Erstellung von Wärmeplänen für kleinere Kommunen bundesgesetzlich verbindlich abzusichern. Die Förderung für die Wärmepläne reiche bei weitem nicht aus.

Es wird angemahnt, die Erstellung der Wärmepläne vollständig zu finanzieren und dazu einen Fördersatz zu etablieren, der Kosten angemessen abbildet. Versorgungsgebiete sollten auch über Gemeindegrenzen hinweg geplant und umgesetzt werden können. Gerade kleinere Gemeinden müssten die Wärmeplanung und auch Maßnahmenumsetzung grundsätzlich vergaberechtsfrei im Sinne einer In-House-Wärmeplanung an Nachbarkommunen und kommunalbeherrschte Stadtwerke oder andere Unternehmen übertragen können, so der DStGB.

Uneinigkeit über die Rolle von Gasen für die Wärmewende

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte Kerstin Andreae: „Der nun vorliegende Entwurf stellt im Großen und Ganzen eine praktikable Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende vor Ort dar.“ Die BDEW-Hauptgeschäftsführerin mahnte aber auch Verbesserungen an. So dürfe es keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Kommunen bei der Förderung für die Wärmeplanung geben. „Meilensteine und Zwischenziele dürfen den Vierklang aus Netzausbau, Dekarbonisierung der Wärme, Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz nicht gefährden“, erinnerte Andreae.

Kritisch sehe der BDEW daher, dass im Referentenentwurf weiterhin der Einsatz von Biomasse begrenzt wird. In Wärmenetzen mit einer Länge von 20 Kilometern bis 50 Kilometern auf maximal 25 Prozent und darüber hinaus auf maximal 15 Prozent. „Regional verfügbare Biomasse kann in vielen Gebieten eine wichtige Rolle für die Wärmeplanung spielen“, so Andreae. Bei weiterem Bestand dieser Begrenzung würden etliche bestehende, aber auch künftige Wärmekonzepte in nicht urbanen Bereichen nicht umsetzungsfähig sein. Der BDEW fordert eine Erhöhung der Fördermittel im Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Ganz zentral sei die enge Verzahnung des WPG mit dem parallel zu verabschiedenden Gebäudeenergiegesetz (GEG), erinnerte Andreae.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die „fehlende rechtliche Verbindlichkeit der kommunalen Wärmepläne und verlängerten Fristen“ zur Umsetzung. Kommunen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern würden rechtlichen und finanziellen Risiken ausgesetzt, befürchtet Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Bioenergie und grüner Wasserstoff sind Nischenlösungen, die wegen ihrer Ineffizienz, geringen Verfügbarkeit und der hohen Kosten nur in besonderen Fällen eingesetzt werden sollten“, mahnte sie.

Für den Branchenverband Zukunft Gas ist dagegen die Einbeziehung von Wasserstoff aus allen Quellen erfreulich. Geschäftsführer Timm Kehler: „Das ermöglicht durch eine Bandbreite an alternativen Lösungen eine resiliente Ausgestaltung der Wärmewende.“ Zu begrüßen sei außerdem die Empfehlung, die Gas- und Wasserstoffwirtschaft und ihre Industriekunden künftig aktiv in die Planung einzubeziehen. Unverständlich sei jedoch, warum die Gasnetzgebietstransformationspläne nicht gleichberechtigt neben den Transformationsplänen für die Wärmenetze im Entwurf verankert werden.

Der Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung steht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Download bereit.

Mittwoch, 16.08.2023, 16:12 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.