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Energie & Management > Unternehmen - Kommunale dürfen Evonik Steag übernehmen
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Kommunale dürfen Evonik Steag übernehmen

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 51 % der Anteile an der Evonik Steag GmbH durch die Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH (KBG) freigegeben.
„Die Beteiligung der Ruhrstadtwerke kann dazu beitragen, dass sich die Steag als ein von den großen vier Erzeugungsunternehmen unabhängiger Player am Markt etabliert", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Kartellamtes. Gesellschafter der KBG sind die Dortmunder Stadtwerke AG, die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, die Stadtwerke Bochum GmbH, die Stadtwerke Duisburg AG, die St

Dienstag, 22.02.2011, 10:59 Uhr
Marlen Ristola
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Kommunale dürfen Evonik Steag übernehmen
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 51 % der Anteile an der Evonik Steag GmbH durch die Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH (KBG) freigegeben.
„Die Beteiligung der Ruhrstadtwerke kann dazu beitragen, dass sich die Steag als ein von den großen vier Erzeugungsunternehmen unabhängiger Player am Markt etabliert", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Kartellamtes. Gesellschafter der KBG sind die Dortmunder Stadtwerke AG, die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, die Stadtwerke Bochum GmbH, die Stadtwerke Duisburg AG, die St

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