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Energie & Management > Europaeische Union - Kommission macht schnelle Hilfe bei Energiepreisen möglich
Quelle: Fotolia / kreatik
Europaeische Union

Kommission macht schnelle Hilfe bei Energiepreisen möglich

Die EU-Kommission hält eine schnelle und abgestimmte Reaktion der EU-Mitgliedsstaaten auf die jüngste Entwicklung der Energiepreise für notwendig.
Die EU-Kommission hat am 13. Oktober in Brüssel einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, auf den die Regierungen der Mitgliedsstaaten zurückgreifen können, um den Anstieg der Verbraucherpreise für Gas und Strom zu dämpfen.

Die Kommission sei besorgt über die jüngste Entwicklung, sagte Energiekommissarin Kadri Simson in Brüssel, insbesondere im Hinblick auf die konjunkturelle Erholung nach der Corona-Krise. Mit einer Entspannung rechnet die Kommissarin erst im Frühjahr nächsten Jahres. Bis dahin sei es wichtig, „dass wir die sozial schwachen Verbraucher schützen und die europäischen Unternehmen unterstützen“.

Simson legte einen Katalog für kurz- und mittelfristig wirksame Maßnahmen vor, auf die die Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang zurückgreifen können. Insgesamt wollten 20 Regierungen auf die Lage reagieren, sechs von ihnen hätten dies bereits getan.

Mehreinnahmen aus Emissionsrechten einsetzen

Zu den Instrumenten, die die Kommission vorschlägt, gehören die Festlegung von Höchstpreisen für Energie, Steuersenkungen oder Ausgleichszahlungen für besonders betroffene Verbraucher und Unternehmen. Kurzfristige Maßnahmen könnten aus zusätzlichen Einnahmen finanziert werden, die die Mitgliedsstaaten aus dem Emissionshandel erzielten, sagte Simson weiter. In den ersten neun Monaten dieses Jahres hätten die Finanzminister 10,8 Mrd. Euro mehr eingenommen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, weil Emissionsrechte teurer wurden.

In der Mitteilung der Kommission wird den Mitgliedsstaaten empfohlen, sozial schwache Verbraucher oder Gruppen, die von Energiearmut bedroht sind, durch gezielte Maßnahmen wie Energie-Schecks oder Abschläge auf die Energierechnung zu unterstützen. Es müsse sichergestellt werden, dass auch Haushalte, die ihre Strom- oder Gasrechnung vorübergehend nicht bezahlen könnten, weiter beliefert würden. Notfalls sollte die Rechnung gestundet werden.

Abstriche bei den Steuern und Abgaben auf Strom und Gas für alle Verbraucher werden von Brüssel nicht als Beihilfe betrachtet. Sie dürfen die in der Energie-Steuer-Richtlinie genannten Mindestsätze aber nicht unterschreiten. Für den europäischen Durchschnittshaushalt machen Steuern und Abgaben 41 % seiner Strom- und 32 % seiner Gasrechnung aus. Unternehmen zahlen bis zu 32 % beziehungsweise 16 %. Hier hätten die Mitgliedsstaaten Spielraum für Steuersenkungen, die sich unmittelbar auf die Verbraucherpreise auswirken würden. Etwas geringere Möglichkeiten gibt es bei der Mehrwertsteuer.

Die Mitgliedsstaaten sollten auch darüber nachdenken, Abgaben wie die EEG-Umlage, aus denen Subventionen für die erneuerbaren Energien bezahlt werden, nicht mehr über die Stromrechnung zu finanzieren. Mittelfristig verweist die Kommission auf ihren Vorschlag zur Modernisierung der Energiebesteuerung, den sie im Sommer dieses Jahres vorgelegt hat.

Beihilferegeln müssen weiter beachtet werden

Neben Maßnahmen, die allen Verbrauchern zugutekommen, könnten einzelne Unternehmen oder Branchen unterstützt werden. In diesem Fall müssten die Beihilferegeln beachtet werden, um den Wettbewerb im Energie-Binnenmarkt nicht zu gefährden. Sie dürften bestehende Märkte wie das ETS nicht gefährden und müssten mit den Klimazielen der EU übereinstimmen.

Mittelfristig empfiehlt Brüssel, mehr langfristige Lieferbeziehungen zu den Erzeugern erneuerbarer Energien aufzubauen - etwa über Stromlieferverträge (PPA). Sie müssten auch kleineren Unternehmen oder „Aggregatoren“ offen stehen, die die Nachfrage größerer Gruppen bündeln.

Mittelfristig gehe es darum, den Gasmarkt durch eine gemeinsame Einkaufspolitik und mehr Speicherkapazität widerstandsfähiger zu machen. Gegenwärtig verfügten nicht alle Mitgliedsstaaten über Gasspeicher, beklagte die Kommissarin. Kurzfristig habe sich Norwegen bereit erklärt, seine Gasförderung vom 1. Oktober an zu erhöhen, sagte Simson nach der Kommissionssitzung. Über die Inbetriebnahme der deutsch-russischen Pipeline Nord Stream 2 habe das Kollegium nicht gesprochen.

Mittwoch, 13.10.2021, 15:07 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - Kommission macht schnelle Hilfe bei Energiepreisen möglich
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Kommission macht schnelle Hilfe bei Energiepreisen möglich
Die EU-Kommission hält eine schnelle und abgestimmte Reaktion der EU-Mitgliedsstaaten auf die jüngste Entwicklung der Energiepreise für notwendig.
Die EU-Kommission hat am 13. Oktober in Brüssel einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, auf den die Regierungen der Mitgliedsstaaten zurückgreifen können, um den Anstieg der Verbraucherpreise für Gas und Strom zu dämpfen.

Die Kommission sei besorgt über die jüngste Entwicklung, sagte Energiekommissarin Kadri Simson in Brüssel, insbesondere im Hinblick auf die konjunkturelle Erholung nach der Corona-Krise. Mit einer Entspannung rechnet die Kommissarin erst im Frühjahr nächsten Jahres. Bis dahin sei es wichtig, „dass wir die sozial schwachen Verbraucher schützen und die europäischen Unternehmen unterstützen“.

Simson legte einen Katalog für kurz- und mittelfristig wirksame Maßnahmen vor, auf die die Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang zurückgreifen können. Insgesamt wollten 20 Regierungen auf die Lage reagieren, sechs von ihnen hätten dies bereits getan.

Mehreinnahmen aus Emissionsrechten einsetzen

Zu den Instrumenten, die die Kommission vorschlägt, gehören die Festlegung von Höchstpreisen für Energie, Steuersenkungen oder Ausgleichszahlungen für besonders betroffene Verbraucher und Unternehmen. Kurzfristige Maßnahmen könnten aus zusätzlichen Einnahmen finanziert werden, die die Mitgliedsstaaten aus dem Emissionshandel erzielten, sagte Simson weiter. In den ersten neun Monaten dieses Jahres hätten die Finanzminister 10,8 Mrd. Euro mehr eingenommen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, weil Emissionsrechte teurer wurden.

In der Mitteilung der Kommission wird den Mitgliedsstaaten empfohlen, sozial schwache Verbraucher oder Gruppen, die von Energiearmut bedroht sind, durch gezielte Maßnahmen wie Energie-Schecks oder Abschläge auf die Energierechnung zu unterstützen. Es müsse sichergestellt werden, dass auch Haushalte, die ihre Strom- oder Gasrechnung vorübergehend nicht bezahlen könnten, weiter beliefert würden. Notfalls sollte die Rechnung gestundet werden.

Abstriche bei den Steuern und Abgaben auf Strom und Gas für alle Verbraucher werden von Brüssel nicht als Beihilfe betrachtet. Sie dürfen die in der Energie-Steuer-Richtlinie genannten Mindestsätze aber nicht unterschreiten. Für den europäischen Durchschnittshaushalt machen Steuern und Abgaben 41 % seiner Strom- und 32 % seiner Gasrechnung aus. Unternehmen zahlen bis zu 32 % beziehungsweise 16 %. Hier hätten die Mitgliedsstaaten Spielraum für Steuersenkungen, die sich unmittelbar auf die Verbraucherpreise auswirken würden. Etwas geringere Möglichkeiten gibt es bei der Mehrwertsteuer.

Die Mitgliedsstaaten sollten auch darüber nachdenken, Abgaben wie die EEG-Umlage, aus denen Subventionen für die erneuerbaren Energien bezahlt werden, nicht mehr über die Stromrechnung zu finanzieren. Mittelfristig verweist die Kommission auf ihren Vorschlag zur Modernisierung der Energiebesteuerung, den sie im Sommer dieses Jahres vorgelegt hat.

Beihilferegeln müssen weiter beachtet werden

Neben Maßnahmen, die allen Verbrauchern zugutekommen, könnten einzelne Unternehmen oder Branchen unterstützt werden. In diesem Fall müssten die Beihilferegeln beachtet werden, um den Wettbewerb im Energie-Binnenmarkt nicht zu gefährden. Sie dürften bestehende Märkte wie das ETS nicht gefährden und müssten mit den Klimazielen der EU übereinstimmen.

Mittelfristig empfiehlt Brüssel, mehr langfristige Lieferbeziehungen zu den Erzeugern erneuerbarer Energien aufzubauen - etwa über Stromlieferverträge (PPA). Sie müssten auch kleineren Unternehmen oder „Aggregatoren“ offen stehen, die die Nachfrage größerer Gruppen bündeln.

Mittelfristig gehe es darum, den Gasmarkt durch eine gemeinsame Einkaufspolitik und mehr Speicherkapazität widerstandsfähiger zu machen. Gegenwärtig verfügten nicht alle Mitgliedsstaaten über Gasspeicher, beklagte die Kommissarin. Kurzfristig habe sich Norwegen bereit erklärt, seine Gasförderung vom 1. Oktober an zu erhöhen, sagte Simson nach der Kommissionssitzung. Über die Inbetriebnahme der deutsch-russischen Pipeline Nord Stream 2 habe das Kollegium nicht gesprochen.

Mittwoch, 13.10.2021, 15:07 Uhr
Tom Weingärtner

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