Derzeit ist allenthalben die Forderung zu hören, der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse mit dem Netzausbau „synchronisiert" werden.
Das hört sich logisch an: Klar braucht man die Leitungen, um Windstrom abzutransportieren oder Solarstrom ins Netz zu bringen. Doch was ist maßgeblich? „In Paragraph 13 EEG heißt es, die Energieversorger sind verpflichtet, den Netzausbau an die Entwicklung der erneuerbaren Energien anzupassen", darauf verweist der Energieexperte Hans-Joachim Ziesing. Das aber sei nicht geschehen. Zwar s
Montag, 4.06.2012, 10:23 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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