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Jüngste Äußerungen der Bundesnetzagentur über Speicher sorgen für Diskussionen und Verunsicherung. Dabei gibt es klare gesetzliche Regelungen.
Die Bundesnetzagentur hat in einem Schreiben an Speicher- und Netzbetreiber erklärt, ein Stromspeicher lasse sich „weder durch eine messtechnische Abgrenzung noch durch vertragliche Zuordnung“ teilen. Im Grunde hätte der Verfasser auch schreiben können: Es gibt zwar den §61k EEG, aber was da drin steht, interessiert uns nicht.Der Gesetzgeber hat in engen Grenzen für die Zw
Montag, 13.03.2017, 14:25 Uhr
Fritz Wilhelm
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