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Das Gutachten zur Zwischenüberprüfung des KWK-Gesetzes liegt vor, die Verbände werden bis zum 17. Oktober ihre Stellungnahmen abgeben. Auf dieser Basis muss das BMWi nun seinen Monitoringbericht mit Vorschlägen für eine Anpassung des KWK-Gesetzes erstellen.
Die Sachargumente sind dabei klar: Soll das Ziel eines KWK-Anteils von 25 % nicht aufgegeben werden, müssen zumindest die Zuschläge für KWK-Anlagen in der Fernwärme, die Strom ins Netz einspeisen, deutlich angehoben werden. Fast noch wichtiger ist eine Stützung des wegbrechenden Bestands an großen Erdgas-KWK-Anlagen in der öffentlichen Vers
Freitag, 10.10.2014, 14:37 Uhr
Jan Mühlstein
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