Vor einigen Wochen hat E&M bei einem Industrieverband angefragt, was eigentlich aus den Überlegungen der Regierung geworden ist, industriellen Großverbrauchern per Verordnung hohe Vergütungen für abschaltbare Lasten anzubieten. Die Antwort: "Da wird nichts passieren. Eine neue Umlage passt nicht in die Zeit." So kann man sich irren.
Ende November hat das Bundeskabinett die Abschaltverordnung verabschiedet. Der Text aus dem Wirtschaftsministerium ist ein Hohn auf die Marktwirtschaft. Die Beamten, die in der Tradition von Ludwig Erhard und Otto Graf Lambsdorff stehen sollten, legen darin fest: Benötigt werden 3 000 MW abschaltbare Leistung. Diese muss maximal 16 Stunden im Monat zur Verfügung stehen. Der Leistungspreis beträ
Freitag, 14.12.2012, 13:07 Uhr
Timm Krägenow
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