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Ihren Beschluss zur Belastung der neuen KWK-Eigenerzeugung mit 70 % der EEG-Umlage muss die Bundesregierung schnell revidieren, wenn sie sich nicht von dem im Koalitionsvertrag bekräftigten Ausbauziel eines KWK-Anteils von 25 % an der Stromerzeugung verabschieden will.
Nur wenige Seiten trennen die Zusage und deren Bruch: Auf der letzten Seite der Eckpunkte für die Reform des EEG wird noch verkündet, bei der Beteiligung der Eigenerzeugung die Wirtschaftlichkeit der KWK zu wahren, doch auf Seite 6 der Anlage erfolgt der Widerruf. Für neue Eigenerzeugung sollen künftig 90
Montag, 27.01.2014, 17:35 Uhr
Jan Mühlstein
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