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Energie & Management > Stromnetz - Kohlekraftwerk darf abgeschaltet werden
Schaltmaßnahmen reichen aus, findet die Bundesnetzagentur. Bild shutterstock
Stromnetz

Kohlekraftwerk darf abgeschaltet werden

Das Kraftwerk Walsum 9 wird wie vom Betreiber geplant stillgelegt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag auf Feststellung der Systemrelevanz abgelehnt.
In dem Duisburger Kraftwerk darf damit ab Juli 2021 keine Kohle mehr verfeuert werden, teilt die Bundesnetzagentur mit. In der ersten Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung hatte die Steag für Walsum 9 einen Zuschlag erhalten. Im Anschluss befand der Übertragungsnetzbetreiber Amprion in einer Untersuchung, dass die Anlage systemrelevant ist und weiter zur Verfügung stehen sollte.

Eine Prüfung dieses Sachverhaltes, so die Behörde, habe gezeigt, dass es Alternativen zum Weiterbetrieb geben könnte. Deshalb habe man Amprion aufgefordert, weitere Handlungsoptionen zu untersuchen.

Die von Amprion anschließend vorgelegten Netzberechnungen zeigten nach der Feststellung der Bundesnetzagentur, dass Walsum 9 für den sicheren Betrieb des Übertragungsnetzes nicht erforderlich ist. Schaltmaßnahmen im Netz der Antragstellerin sind nach deren eigenen Berechnungen zur Entlastung der Leitungen in kritischen Netzsituationen ausreichend.

„Walsum 9 ist daher für die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems nicht erforderlich“, heißt es seitens der Bundesnetzagentur. Es bestehe kein sachlicher Grund, die endgültige Stilllegung der Anlage zu unterbinden.

Eine Anlage ist systemrelevant, wenn ihre Stilllegung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dazu führen würde, dass die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gefährdet oder gestört würde.

Ist eine Anlage systemrelevant, muss der Betreiber das Kraftwerk weiter betriebsbereit halten. Es kann dann nach Aufforderung durch einen Übertragungsnetzbetreiber hochgefahren werden, um das Netz unter Einhaltung der Sicherheitsstandards betreiben zu können.


Donnerstag, 15.04.2021, 15:10 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Stromnetz - Kohlekraftwerk darf abgeschaltet werden
Schaltmaßnahmen reichen aus, findet die Bundesnetzagentur. Bild shutterstock
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Kohlekraftwerk darf abgeschaltet werden
Das Kraftwerk Walsum 9 wird wie vom Betreiber geplant stillgelegt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag auf Feststellung der Systemrelevanz abgelehnt.
In dem Duisburger Kraftwerk darf damit ab Juli 2021 keine Kohle mehr verfeuert werden, teilt die Bundesnetzagentur mit. In der ersten Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung hatte die Steag für Walsum 9 einen Zuschlag erhalten. Im Anschluss befand der Übertragungsnetzbetreiber Amprion in einer Untersuchung, dass die Anlage systemrelevant ist und weiter zur Verfügung stehen sollte.

Eine Prüfung dieses Sachverhaltes, so die Behörde, habe gezeigt, dass es Alternativen zum Weiterbetrieb geben könnte. Deshalb habe man Amprion aufgefordert, weitere Handlungsoptionen zu untersuchen.

Die von Amprion anschließend vorgelegten Netzberechnungen zeigten nach der Feststellung der Bundesnetzagentur, dass Walsum 9 für den sicheren Betrieb des Übertragungsnetzes nicht erforderlich ist. Schaltmaßnahmen im Netz der Antragstellerin sind nach deren eigenen Berechnungen zur Entlastung der Leitungen in kritischen Netzsituationen ausreichend.

„Walsum 9 ist daher für die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems nicht erforderlich“, heißt es seitens der Bundesnetzagentur. Es bestehe kein sachlicher Grund, die endgültige Stilllegung der Anlage zu unterbinden.

Eine Anlage ist systemrelevant, wenn ihre Stilllegung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dazu führen würde, dass die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gefährdet oder gestört würde.

Ist eine Anlage systemrelevant, muss der Betreiber das Kraftwerk weiter betriebsbereit halten. Es kann dann nach Aufforderung durch einen Übertragungsnetzbetreiber hochgefahren werden, um das Netz unter Einhaltung der Sicherheitsstandards betreiben zu können.


Donnerstag, 15.04.2021, 15:10 Uhr
Günter Drewnitzky

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