Die Europäische Union hat heute eine neue Beihilfeverordnung für den Steinkohlebergbau vorgelegt.
Der Entwurf, der die Beihilfen zugunsten des Steinkohlebergbaus nach dem 23. Juli 2002 regeln soll, hat eine Laufzeit bis 2010. Dies bedeutet, dass Bund und Länder den deutschen Steinkohlebergbau bis Ende 2010 mit betrieblichen Beihilfen fördern dürfen.Allerdings regelt der Verordnun
Mittwoch, 25.07.2001, 16:14 Uhr
Dietmar Graf
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