Die Fraktionen von Union und FDP haben sich auf die EEG-Änderungen zur Solarstromförderung geeinigt.
Demnach wird die außerordentliche Kürzung der Photovoltaik-Vergütung um 20 bis 30 % im Grundsatz akzeptiert. Für Dachanlagen soll sie zum 1. April in Kraft treten. Für Freiflächenanlagen soll es den vielfach geforderten „Vertrauensschutz" geben: Sie erhalten demnach die Vergütung nach altem Recht, „wenn ein Aufstellungsbeschluss vor dem 1. März 2012 vorgelegen hat und die Anlage bis zu
Mittwoch, 7.03.2012, 09:16 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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